Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde geschaffen, um den immer mehr zunehmenden Personenkreis abzusichern, der im Alter oder nach einem Unfall pflegebedürftig wird.
Wer teilweise oder gar rund um die Uhr gepflegt werden muss, hat hohe Ausgaben, die sich durch Rente oder Privatvermögen kaum decken lassen.
Durch Zahlungen der Pflegeversicherung soll die Deckungslücke zwischen eigenem Einkommen und den Kosten für die Pflege aufgefangen werden.
Leider stellen viele Betroffene fest, dass die monatliche Leistung der Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten abdeckt.
Private Vorsorge ist deshalb wichtig wie nie, wenn Pflegebedürftige nicht ins soziale Abseits geraten wollen.
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Finanzielle Vorsorge für Pflegebedürftigkeit
Eine private Pflegezusatzversicherung ist die beste Absicherung für den Fall einer Pflegebedürftigkeit.
Je nach Vertrag oder Tarif zahlt die Versicherung monatliche Renten oder übernimmt die Pflegekosten, wenn der Pflegefall eintritt. Je höher die Deckungssummen sind, desto besser ist der Pflegebedürftige auch finanziell versorgt. Dabei erbringt die private Pflegeversicherung Leistungen, die bei der staatlichen Pflegeversicherung gar nicht oder nur in beschränktem Maße gewährt werden.
Leistungen der Pflegezusatzversicherung
Die staatliche Pflegeversicherung bemisst ihre Leistungen nach einem Stufensystem, das von Pflegestufe 0 bis 3 reicht. Die Pflegestufe wird vom Sozialdienst der Versicherungen eingeschätzt.
Abhängig von der Pflegestufe zahlt die staatliche Versicherung einen monatlichen Beitrag an den Pflegebedürftigen. Dieser muss davon alle Kosten decken, die für seine Pflege anfallen.
Die private Pflegezusatzversicherung zahlt je nach abgeschlossenem Versicherungsvertrag monatliche Zusatzrenten oder die gesamten Pflegekosten. Eine andere Variante zahlt für jeden Tag, an dem der Versicherte gepflegt werden muss. Über die passende Variante sollte sich jeder rechtzeitig beraten lassen.
Vielen Dank an Thomas Freud von www.meinepflegeversicherung.com für diesen Artikel.