Pflege geht uns alle an, sie ist für alle ein wichtiges Thema. Auch wenn gerne vergessen wird, dass wir alle alt werden und irgendwann vielleicht Hilfe bei der Pflege benötigen.
Dafür hat der Gesetzgeber die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Hier kann man im Falle einer festgestellten Pflegebedürftigkeit zwischen einer Geld- und einer Pflegesachleistung wählen.
Die Pflegebedürftigkeit wird von einem Gutachter des MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) festgestellt. Dies geschieht im Rahmen eines Hausbesuches. Bei diesem Hausbesuch wird der Antragsteller sehr genau auf die eigenen verbliebenen Fähigkeiten geprüft, so dass der Gutachter genau einschätzen kann wo ein Hilfebedarf vorliegt.
Diese Einschätzung wird in so genannten Zeitkorridoren festgehalten. Das bedeutet, dass für die meisten Verrichtungen nicht die tatsächlich benötigte Zeit festgehalten wird, sondern ein Mittelwert, der von der gesetzlichen Pflegeversicherung festgelegt wurde. Anhand der ermittelten Zeiten wird dann die Pflegestufe bekannt gegeben. Für diese Pflegestufen von 0 bis III gelten folgende Mindestzeiten:
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Pflegestufe 0
hier werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung nur Leistungen gewährt, wenn auch eine erheblich eingeschränkte Alterskompetenz vorliegt.
Pflegestufe I
90 Minuten, davon müssen 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen, der Rest auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Pflegestufe II
180 Minuten, davon müssen 120 Minuten auf die Grundpflege entfallen, der Rest auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Pflegestufe III
300 Minuten, davon müssen 240 Minuten auf die Grundpflege entfallen, der Rest auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Die Pflegesachleistungen die von der Pflegeversicherung gezahlt werden, reichen im Allgemeinen nicht, um die professionelle Pflege zu bezahlen, eine zusätzliche Pflegetagegeldversicherung ist deshalb in jedem Fall empfehlenswert. Eine solche Versicherung bieten die meisten Versicherer an, die Leistungen hierfür sind individuell zu vereinbaren.
Vielen Dank an Thomas Freud von www.meinepflegeversicherung.com für diesen Artikel.