Zur Berechnung der gesetzliche Altersrente in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind nur ein paar Parameter notwendig.
Im Folgenden stelle ich die Parameter dar und zeige die Rentenformel auf.
Die allgemeine Rentenformel zur Berechnung der Altersrente lautet:
Monatliche Rentenhöhe = | persönliche Entgeltpunkte * | aktueller Rentenwert * | Zugangs- faktor * | Rentenart- faktor |
Entgeltpunkte
Die persönlichen Entgeltpunkte werden Jahr für Jahr aus dem Arbeitsentgelt berechnet, indem das Arbeitsentgelt ins Verhältnis zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer gesetzt wird. Die Summe der Entgeltpunkte aller Jahre ergeben die gesamten Entgeltpunkte und sind der erste Faktor der Rentenformel. Das Durchschnittsentgelt wird immer erst im Dezember eines Jahres für das Vorjahr verbindlich festgelegt. Somit ist das letzte verbindliche Durchschnittsentgelt aktuell für 2013 festgelegt worden, es beträgt 33.659 EUR West/ 28.617 EUR Ost. Die vorläufigen Durchschnittsentgelte betragen für das Jahr 2014 34.857 EUR West/ 29.359 EUR Ost und für das Jahr 2015 34.999 EUR West/ 29.870 EUR Ost.
aktueller Rentenwert
Der Rentenwert entspricht der monatlichen Rentenhöhe, die man für einen Entgeltpunkt erhält.
Seit dem 1. Juli 2015 beträgt der aktuelle Rentenwert in den alten Ländern 29,21 EUR. Für die neuen Länder beträgt der Wert nun 27,05 EUR.
Zugangsfaktor
Dieser Faktor dient dazu um Zu- oder Abschläge bei der Rente zu berücksichtigen. Abschläge fallen an, wenn die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Ein Zuschlag kommt zum Tragen, wenn die Rente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird. Aktuell wird die Regelaltersgrenze schrittweise von Alter 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben.
Rentenartfaktor
Dieser Faktor berücksichtigt die Rentenart, das heißt die Höhe der Rente ist von der Rentenart abhängig. In der folgenden Tabelle sind die Rentenartfaktoren aufgeführt.
Rente wegen Alters | 1,0 |
---|---|
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung | 0,5 |
Renten wegen voller Erwerbsminderung | 1,0 |
Erziehungsrenten | 1,0 |
kleine Witwen-/ Witwerrente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats , in dem der Ehepartner verstorben ist ("Sterbevierteljahr") | 1,0 |
kleine Witwen-/ Witwerrente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des "Sterbevierteljahrs" | 0,25 |
große Witwen-/ Witwerrente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats , in dem der Ehepartner verstorben ist ("Sterbevierteljahr") | 1,0 |
große Witwen-/ Witwerrente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des "Sterbevierteljahrs" | 0,55 0,60, wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist, oder wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. |
Halbwaisenrente | 0,1 |
Vollwaisenrente | 0,2 |
Bitte beachten Sie:
Diese Berechnung lässt sich für die alten Bundesländer nur dann so durchführen, wenn alle gesammelten Zeiten in den alten Bundesländern zurückgelegt wurden. Versicherte, die auch in den neuen Bundesländern gearbeitet haben, erhalten dafür Entgeltpunkte (Ost). Diese werden anders berechnet und bewertet.
Dieser Artikel ist auf Grundlage der Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund entstanden und hat den Stand Oktober 2014.
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