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Mit Feuerwerk der Feiergesellschaft ordentlich einheizen

Nicht nur zu Silvester, sondern auch sonst zu unterschiedlichen Anlässen im Jahr warten genügend Gelegenheiten, um die Feierlichkeit mit einem bunten Feuerwerk aufzuwerten. Wunderschöne Farbenspiele am Nachthimmel sorgen dafür, dass der Tag in einzigartiger Erinnerung verbleibt.

Optimale Gelegenheiten, ein Feuerwerk zu zünden

  • Geburtstagsfeier
  • Hochzeit
  • Abschlussfeier
  • Dorffest, Stadtfest
  • Mitarbeiterfest bzw. Betriebsfeier
  • Jubiläum
  • Sonstige Events

Feuerwerkskörper das ganze Jahr über kaufen

Ein vertrauensvoller Partner, um Feuerwerkskörper nach Bedarf zu kaufen, ist PYROWEB.de*. Von Premiumkollektionen bis hin zu hilfreichen Zusatzprodukten und weiterem Zubehör lässt sich hier so einiges finden. Wie wäre es beispielsweise mit bunten Rauchschwaden als Auftakt zum eigentlichen Feuerwerk? Oder einem kleinen Tischfeuerwerk, um ordentlich in Stimmung zu kommen?

Letzten Endes ist natürlich der Anlass zur Feier entscheidend, um den richtigen Feuerwerkskörper auszuwählen.

Immer perfekt an den Anlass anpassbar

Die Auswahl des entsprechenden Feuerbilds bietet maximale Flexibilität, wenn es um den Anlass geht. So werden zur Hochzeit Herzen am Himmel erstrahlen, oder aber zwei ineinander geschwungene Ringe. Auch ganze Schriftzüge lassen sich mittlerweile realisieren, genauso wie auch Zahlen nach Wunsch.

Was muss beim Feuerwerk beachtet werden?

Zu Silvester besteht eine allgemeine Genehmigung, Feuerwerk zu zünden. Wie aber verhält es sich die restlichen 364 Tage im Jahr?

Bei einem privatem Feuerwerk unterscheidet man zwischen verschiedenen Kategorien:

  • Kategorie 1: Geringe Gefahr, geringer Schallpegel. Wird auch als Jugendfeuerwerk bezeichnet und darf ohne Genehmigung gezündet werden. (Beispiel: Fontänen, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen)
  • Kategorie 2: Geringe Gefahr, geringer Schallpegel, Einsatz sollte nur in abgegrenzten Bereichen erfolgen. Sicherheitsabstand beträgt mindestens acht Meter, Genehmigung vom Ordnungsamt muss eingeholt werden. (Beispiel: Knallkörper, 75 g Raketen, Knatterartikel)
  • Kategorie 3: Mittelgroße Gefahr, darf nur von ausgebildeten Pyrotechnikern gezündet werden. Genehmigung vom Ordnungsamt muss eingeholt werden. (Beispiel: Räder, 200 g Raketen, Steigende Kronen)
  • Kategorie 4: Große Gefahr, hoher Schallpegel. Darf nur von ausgebildeten Pyrotechnikern gezündet werden. Genehmigung vom Ordnungsamt muss eingeholt werden.

Werden also anstelle von kleinen Tischfeuerwerken und Wunderkerzen auch größere Feuerwerksartikel gezündet, muss in jedem Fall eine Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt eingeholt werden. Ein formloser Antrag reicht bereits, doch muss die ausdrückliche Zustimmung abgewartet werden.

Ausnahmeantrag muss auch dem Onlineshop übermittelt werden

PYROWEB.de* sieht sich als vertrauensvoller Händler in der Pflicht, kein Feuerwerk ohne entsprechende Genehmigung zu verkaufen. Falls du Raketen und andere Feuerwerkskörper der Kategorie 2 kaufen möchtest, musst du daher die Erlaubnis vom Ordnungsamt vorab einholen und eine Kopie davon einsenden. Anschließend steht es dir frei, dich nach Lust und Laune im Sortiment zu bedienen, um einen unvergleichlichen Abschluss des Abends zu sichern.

Alle anderen Partyartikel, wie auch Feuerwerkskörper der Kategorie 1 können natürlich ohne entsprechende Genehmigung jederzeit bestellt werden.


Was du zur Feuerwerksgenehmigung unbedingt wissen solltest

  • Die Genehmigung kostet Geld. Bis zu 60 € kann von der Gemeinde bzw. Stadt verlangt werden. Manche erteilen aber auch eine kostenlose Genehmigung. Es ist natürlich möglich, sich vor Antragstellung diesbezüglich zu erkundigen!
  • Mit der Erlaubnis werden Auflagen ausgestellt, die verpflichtend zu erfüllen sind. Das betrifft beispielsweise die Sicherheitsabstände, die Uhrzeit des Feuerwerks, aber auch die Haftpflicht für etwaige Schäden.
  • In der Genehmigung wird außerdem festgehalten, welche Körper überhaupt gezündet werden dürfen.

Trotz Antragstellung kann es natürlich vorkommen, dass Stadt oder Gemeinde ablehnen. In so einem Fall gibt es leider kein Hintertürchen, um am Ende doch noch ein Feuerwerk zünden zu dürfen.

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