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RiesterRente – die staatlich geförderte Altersvorsorge

Mit diesem Artikel gebe ich einen kurzen Überblick über die RiesterRente.

Wer gehört zum geförderten Personenkreis

Unmittelbar zulageberechtigte Personen

Zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehören insbesondere:

Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), das sind vor allem folgende Personengruppen:

– Arbeitnehmer
– geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
– Personen in Elternzeit/ Kindererziehungszeit (insbesondere auch Hausfrauen/ -männer, die grds. nicht unmittelbar zulagenberechtigt sind)
– Rentenversicherungspflichtige Selbstständige
– Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
– Beamte und Empfänger von Amtsbezügen (Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit)
– Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente
– Bezieher einer Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit
– Bezieher von Arbeitslosengeld II

Mittelbar zulageberechtigte Personen

Zum mittelbar zulageberechtigten Personenkreis zählen:

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner von unmittelbar zulageberechtigten Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

– Partner leben nicht dauernd getrennt
– Wohnsitz in der EU
– beide Partner haben einen eigenen zertifizierten Riestervertrag
– die mittelbar zulageberechtigte Person bezahlt mindestens 60 EUR im Jahr auf seinen eigenen Riestervertrag

nicht geförderte Personen

Zum nicht geförderten Personenkreis zählen folgende Personengruppen, sofern sie nicht über ihren Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartener mittelbar zulagenberechtigt sind:

– Hausfrau /-mann
– Schüler, Student
– Altersrentner
– Selbstständige
– geringfügig Beschäftigte, die auf Antrag sozialversicherungsfrei sind
– freiwillig Versicherte in der GRV
– Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken
– Empfänger von Sozialgeld und Sozialhilfe

Bitte beachten Sie, dass dies keine abschließende Aufzählung ist. Insbesondere ergeben sich immer wieder Konstellationen, die dazu führen können, dass die Person zu einem anderen Personenkreis zugeordnet wird.

Zulagen – die staatliche Förderung der Riester-Rente

Grundzulage

Jede zulageberechtigte Person erhält grundsätzlich 154 EUR Grundzulage im Jahr.

Kinderzulage

Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine Kinderzulage abhängig vom Geburtsdatum des Kindes gezahlt-

Kind ist vor dem 1. Januar 2008 geboren

Die Kinderzulage beträgt 185 EUR im Jahr.

Kind ist ab dem 1. Januar 2008 geboren

Die Kinderzulage beträgt 300 EUR im Jahr.

Berufseinsteigerbonus

Bei jeder zulageberechtigte Person, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, d.h. noch nicht seinen 25. Geburtstag hatte, erhöht sich die Grundzulage einmalig um 200 EUR.

Die Zulagen im Überblick

JahrGrundzulageKinderzulage je Kind
2002 und 200338 EUR46 EUR
2004 und 200576 EUR92 EUR
2006 und 2007114 EUR138 EUR
seit 2008154 EUR185 EUR
(für vor dem 1.1.2008
geborene Kinder)
300 EUR
(für ab dem 1.1.2008
geborene Kinder)
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 EUR
(im ersten Beitragsjahr,
sofern der
Sparer das
25. Lebensjahr
noch nicht
vollendet hat)

Was bedeutet Förderung durch Sonderausgabenabzug nach Paragraf 10a EStG

Beschreibung folgt

Mindesteigenbeitrag – notwendig für die volle Zulagenförderung

Wie wird der Mindesteigenbeitrag berechnet

Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich auf dem Vorjahreseinkommen bzw. aus der Besoldung des Vorjahres.

Davon werden 4 % genommen, dieser Betrag ist maximiert auf 2.100 EUR.

Von diesem Betrag werden alle möglichen Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus) der unmittelbar zulageberechtigten Person abgezogen.

Das Ergebnis ist der jährliche Mindesteigenbeitrag. Dividiert man diesen durch 12 erhält man den notwendigen monatlichen Eigenbeitrag.

Beachten Sie bei einer monatlichen Zahlungsweise bitte, dass im ersten Kalenderjahr der volle Jahresbeitrag beglichen wird, damit der volle Mindesteigenbeitrag geleistet wird.

Grundzulage

Abgezogen wird die Grundzulage für die unmittelbar zulageberechtigte Person. Bei einem mittelbar zulageberechtigten Partner kann auch dessen Grundzulage in Abzug gebracht werden.

Kinderzulage

Abgezogen werden alle Kinderzulagen, die der unmittelbar zulageberechtigten Person zugeordnet sind. Bei einem mittelbar zulageberechtigten Partner werden auch die Kinderzulagen in Abzug gebracht, die der mittelbar zulageberechtigten Person zugordnet sind.

Berufseinsteigerbonus

Für das erste Kalenderjahr wird auch ein möglicher Berufseinsteigerbonus (als erhöhte Grundzulage) abgezogen. Der Berufseinsteigerbonus wird nur einmalig im ersten Kalenderjahr abgezogen.

Was passiert, wenn der Mindesteigenbeitrag unterschritten wird?

Die Zulage(n) wird im selben Verhältnis gekürzt, wie der tatsächlich bezahlte Beitrag im Kalenderjahr zum berechneten Mindesteigenbeitrag.

Als Beispiel:
Der Mindesteigenbeitrag ist 1.000 EUR jährlich.
Der Eigenbeitrag der unmittelbar zulageberechtigten Person ist 500 EUR jährlich.

Es ergibt sich somit eine Verhältnis von 50 %. Daraus folgt, dass die Grundzulage auch um 50 % gekürzt wird. Die Grundzulage von 154 EUR „schrumpft“ damit auf 77 EUR.

Hieran können Sie erkennen, wie wichtig es ist den Mindesteigenbeitrag vollständig auszuschöpfen. Nur so können Sie die volle (ungekürzte) Zulagenförderung erhalten.

Des Weiteren ist hierbei folgendes wichtig und zu beachten:

Findet eine Zulagenkürzung für die unmittelbar zulageberechtigte Person statt, dann gilt diese Kürzung eins zu eins auch für seinen mittelbar zulageberechtigten Partner und den ihm zugeordneten Zulagen.

Was passiert wenn der Sockelbetrag unterschritten wird?

Der Sockelbetrag beträgt 60 EUR im Jahr.

Die Zulage wird anteilig gekürzt, wenn es sich um einen Vertrag einer unmittelbar zulageberechtigten Person handelt.

Es wird keine Zulage (auch keine anteilige Zulage) gewährt, wenn der Vertrag der mittelbar zulageberechtigten Person nicht mit mindestens 60 EUR im Kalenderjahr bedient wird.

Wann sollte der Mindesteigenbeitrag neu berechnet werden?

– Einkommensanpassungen
– Geburt eines Kindes (erstmalige Berücksichtigung der Kinderzulage)
– Wegfall eines Kindes (Wegfall Kindergeld und somit Wegfall der Kinderzulage)
– Heirat/ Scheidung/ Änderung Zulageberechtigung des Partners

Beispiele zur Berechnung des Mindesteigenbeitrags finden Sie im folgenden Absatz.

Musterbeispiele zur Berechnung des Mindesteigenbeitrags

Im Folgenden stelle ich Ihnen Musterbeispiele für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags vor.

Zahlen Sie in einem Beitragsjahr (entspricht dem Kalenderjahr) den vollen Mindesteigenbeitrag wird Ihre Zulage nicht gekürzt. Wird der Mindesteigenbeitrag dagegen nur anteilig bezahlt, wird die Zulage im selben Verhältnis wie Mindesteigenbeitrag zu tatsächlich gezahltem Eigenbeitrag gekürzt.

Ledig, 30.000 EUR Einkommen, Alter 22 Jahre, kein Kind

30.000 * 4 % = 1.200 EUR
1.200 – 154 – 200 = 846 EUR / 12 = 70,50 EUR (im ersten Kalenderjahr)
1.200 – 154 = 1.046 EUR / 12 = 87,17 EUR (ab dem zweiten Kalenderjahr)

Ledig, 70.000 EUR Einkommen, Alter 36, zwei Kinder (geboren 2005 und 2010)

70.000 * 4 % = 2.800 EUR (maximal 2.100 EUR zu berücksichtigen)
2.100 – 154 – 185 – 300 = 1.461 EUR / 12 = 121,75 EUR

Verheiratet, 40.000 EUR Einkommen, Alter 29, zwei Kinder (geboren 2011 und 2013), Ehemann ist selbstständig (mittelbar zulagenberechtigt mit eigenem Vertrag)

40.000 * 4 % = 1.600 EUR
1.600 – 154 – 154 – 300 – 300 = 692 EUR / 12 = 57,67 EUR

Verheiratet, 25.000 EUR Einkommen, Alter 29, drei Kinder (geboren 2011, 2012 und 2013), Ehemann ist selbstständig (mittelbar zulagenberechtigt mit eigenem Vertrag)

25.000 * 4 % = 1.000 EUR
1.000 – 154 – 154 – 300 – 300 – 300 = -208
mindestens 60 EUR Sockelbetrag / 12 = 5,00 EUR

Warum müssen Riesterprodukte zertifiziert werden und was bedeutet das

Beschreibung folgt

Was ist der Wohnriester

Beschreibung folgt

Welche Formen der Riester-Rente gibt es

Beschreibung folgt

Wie setzt sich die Altersrentenleistung bei einer Riester-Rentenversicherung zusammen

Garantierte monatliche Altersrente

Aus dem garantierten Rentenkapital wird eine lebenslange monatliche Altersrente berechnet.

Monatliche Rente aus der Überschussbeteiligung

Wie setzt sich die Überschussbeteiligung zusammen

Die Überschussbeteiligung besteht aus

– laufender Überschussbeteiligung
– Schlussüberschuss
– Beteiligung an den Bewertungsreserven

laufende Überschussbeteiligung

Die laufende Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt und der Rentenversicherung gutgeschrieben. Meist erfolgt die Gutschriftschrift jährlich, zum Ende des Kalenderjahres.

Schlussüberschuss

Der Schlussüberschuss wird der Rentenversicherung erst bei Rentenbeginn verbindlich zugeteilt. Der Schlussüberschuss wird jährlich neu festgelegt und kann somit im Vertragsverlauf schwanken, teilweise oder sogar komplett entfallen.

Beteiligung an den Bewertungsreserven

Bewertungsreserven entstehen, wenn der aktuelle Preis/ Wert von Kapitalanlagen, wie zum Beispiel Immobilien, Fonds, Aktien, höher liegt als der ursprüngliche Kaufpreis. Somit sehen Sie, dass die Höhe der Bewertungsreserven sehr stark schwanken kann und von den Bewegungen am (Kapital)Markt abhängig ist.

Liegen bei Rentenbeginn verteilungsfähige Bewertungsreserven vor, dann wird der Kunde daran anteilig beteiligt.

Die Beteiligung an den Bewertungsreserven kann stark schwanken und kann ebenfalls teilweise oder sogar komplett entfallen.

Rentenschätzer

Mit folgendem Rentenschätzer von Finanzen.de können Sie mit der Eingabe einiger weniger Daten die Höhe Ihrer voraussichtlichen gesetzlichen Altersrente berechnen und schätzen lassen.

Lesen Sie doch auch folgenden Artikel und erfahren Sie, wie die gesetzliche Altersrente berechnet wird.

Vergleichsrechner für Riester-Rentenversicherungen

Nachdem Sie hier viele Informationen rund um die Riester-Rente erhalten haben, können Sie nun mit den folgenden Links Ihr persönliches Vergleichsangebot anfordern und aus den angebotenen Tarifen und Produkten, das für Sie passende auswählen.

Nutzen Sie dazu die Vergleichsrechner von Finanzen.de und Tarifcheck24.de, denn selbst bei Vergleichsrechnern sollten Sie sich nicht nur auf ein Ergebnis verlassen.

Vergleichsrechner Riester-Rente Finanzen.de

Vergleichsrechner Riester-Rente Tarifcheck24.de

Prüfen Sie nun in Ruhe die Vergleiche und Ergebnisse, kontrollieren Sie Ihre Eingaben und entscheiden Sie sich dann für den zu Ihnen passenden Tarif und Vertrag.

Ich empfehle Ihnen, dass Sie vor dem Abschluss eines Vertrages mit Ihrem Steuerberater und/ oder Finanzberater/ Versicherungsberater sprechen. Hierbei sind die Ergebnisse aus dem Tarifvergleich eine sehr gute Grundlage.

Bitte geben Sie ein Feedback als Kommentar zu diesem Artikel zu den Vergleichsrechnern, damit dieses hier veröffentlicht werden kann und somit zukünftige Leser und Nutzer von Ihren Erfahrungen profitieren können.

Statistiken zur RiesterRente

Bestandsentwicklung

Die folgende Statistik stellt die Entwicklung der privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) seit der Einführung dar. Aufgeführt sind die einzelnen Vertragsarten Versicherungsverträge,

Die Zahlen sind in Tausend angeben, das heißt die Zahl 1.400 bei den Versicherungsverträgen im Jahr 2001 bedeutet, dass es insgesamt 1.400.000 Versicherungsverträge zum Jahresende 2001 im Bestand gab. Sie wurden folgender Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen (Stand 06.09.2016).

http://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Zusaetzliche-Altersvorsorge/statistik-zusaetzliche-altersvorsorge.html

In dieser Statistik sind bei den Versicherungsverträgen die Vertragsabgänge, das sind zum Beispiel Todesfälle, Kündigungen, Kapitalübertragungen, bereits berücksichtigt. Es sind somit „Nettozahlen“, die den tatsächlichen Bestandszuwachs darstellen. Der Anteil der ruhend gestellten Riester-Verträge wird laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf knapp ein Fünftel geschätzt, das heißt für diese Verträge werden keine weiteren Beiträge mehr bezahlt und bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase ruhend.

Stand
(Jahresende)
Versicherungs-
vertrag
Bank-
sparplan
Fonds-
sparplan
Wohn-
Riester
gesamt
20011.4001.400
20023.0811501743.405
20033.5341972413.972
20043.8072133164.336
20054.8592605745.693
20066.5623511.2318.144
20078.4544801.92210.856
20089.2855542.3862212.247
20099.9066342.62919713.366
201010.4851032.81546013.863
201110.9887502.95372415.415
201211.0597812.98995315.782
201311.0138053.0271.15415.999
201411.0298143.0711.37716.291
201510.9898043.1251.56416.482
2016 1. Quartal10.9588003.1311.59216.481

Was kann man nun anhand dieser Statistik für Rückschlüsse ziehen?

Die Dynamik bei den Neuabschlüssen der Verträge geht insgesamt zurück. Einzig die Wohn-Riester Verträge haben noch einen signifikanten Zuwachs an neuen Verträgen.

Gerade Versicherungsverträge haben hier mit deutlichen Einbußen zu „leben“. Einerseits ist dies mit Sicherheit auch an dem bereits großen Bestand von Verträgen festzumachen, da die Neuabschlussraten deutlich zurückgehen und andererseits sicherlich auch an den Wünschen der Kunden, die sich stärker auf (bezahlbares) Wohneigentum fokussieren.

Die Wohn-Riester Verträge haben die Banksparpläne bereits deutlich überflügelt und sind auf der „Jagd“ nach den Bestandszahlen der Fondssparpläne. Da sich Banksparpläne und Fondssparpläne annähernd konstant halten, können die Wohn-Riester Verträge auch in Zukunft den Abstand auf die Banksparpläne erhöhen und auf die Fondssparpläne verkürzen, oder diese sogar noch überholen.

Man darf gespannt sein, wie diese Entwicklung weiter geht. Welcher Vertragsart helfen die gesetzlichen Änderungen, wer kann die Kundenwünsche am besten erfüllen und wer kann sich im Riestermarkt weiterhin behaupten, seine Stellung ausbauen oder verliert an Anteilen.

W I C H T I G

Dieser Artikel ist nicht abschließend und wird laufend erweitert.

Bitte beachten Sie, dass ich aus rechtlichen Gründen hier keine individuelle Steuerberatung anbieten darf und dementsprechend auch keine Beratung durchführe. Ebenso wird hier keine Empfehlung für einzelne Produkte ausgesprochen. Es werden in diesem Artikel allgemeine Hinweise und Informationen rund um die Riester-Rente gegeben, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung für eine Riester-Rente weiterhelfen sollen.

Welcher konkrete Vertrag/ Tarif der Riester-Rentenversicherungen für Sie persönlich am passendsten ist, können Sie mit den Tarifvergleichsrechner berechnen, jedoch empfehle ich zusätzlich eine persönliche und individuelle Beratung durch Ihren Steuer- und/ oder Finanzberater.

Vielleicht ist für Sie ja auch eine andere Anlageform der RiesterRente interessanter.

Eine individuelle Beratung vor einem konkreten Vertragsabschluss ist aus meiner Sicht erforderlich und unerlässlich.

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